31.12.08
30.11.08
Entscheidung zum Berliner Stadtschloss
Die Jury-Entscheidung ist gefallen: Der italienische Architekt Francesco "Franco" Stella hat mit seinem Entwurf zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses in Form eines sogenannten "Humboldtforums" die Jury überzeugen können. Baubeginn soll bereits 2010 sein, der Kostenrahmen von 552 Millionen Euro soll dabei gehalten werden, verspricht Minister Tiefensee. Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Großbaustellen.
Stella ist hierzulande weitgehend unbekannt. Das verwundert nicht, hatten doch am Wettbewerb ohnehin kaum renommierte Büros teilnehmen wollen. Zu rigide waren die Vorgaben, als dass sich hier wirklich kreative und zukunftsweisende städtbauliche Ideen hätten verwirklichen lassen. Drei Schlüterfassaden mit Kuppel sollten es sein. Was hat man sich da überhaupt noch von einer internationalen Auslobung versprochen?
Franco Stella hat vermutlich auch deshalb gewonnen, weil er eine Möglichkeit gefunden hat, den hanebüchenen Wiederaufbaubefehl mit dem Nutzungskonzept "Humboldtforum" zusammenzubringen. Die ursprüngliche Schloß-Anlage mit ihren fünf Flügeln und zwei Höfen hätte nämlich niemals genug Raum geboten, um wie vorgesehen die ethnologischen Sammlungen aus Dahlem, die wissenschaftliche Sammlung der Humboldt-Uni und die Stadtbibliothek aufzunehmen. Allein das war immer schon Indiz, dass die Befürworter des Schlosses vor allem an den wiederauferstandenen Kulissen hingen, dass die Nutzungsfrage stets nachgelagert war und höchstens legitimatorische Funktion hatte. Stella hat das Raum-Problem jetzt "gelöst", indem der Eosanderhof einfach zugebaut wird.
Es ist abzusehen, dass der Bau genau das Gegenteil von dem sein wird, was sich seine Befürworter von ihm versprechen: Kein neues geistiges und architektonisches Zentrum und Symbol der Republik, kein Sinnbild nationaler Identität, sondern ein lächerlicher postmoderner Witz, die im Rekurs auf eine ferne vermeintlich heile Vergangenheit umbaute und notdürftig gefüllte Leere.
-martin- >> Diskussion
Stella ist hierzulande weitgehend unbekannt. Das verwundert nicht, hatten doch am Wettbewerb ohnehin kaum renommierte Büros teilnehmen wollen. Zu rigide waren die Vorgaben, als dass sich hier wirklich kreative und zukunftsweisende städtbauliche Ideen hätten verwirklichen lassen. Drei Schlüterfassaden mit Kuppel sollten es sein. Was hat man sich da überhaupt noch von einer internationalen Auslobung versprochen?
Franco Stella hat vermutlich auch deshalb gewonnen, weil er eine Möglichkeit gefunden hat, den hanebüchenen Wiederaufbaubefehl mit dem Nutzungskonzept "Humboldtforum" zusammenzubringen. Die ursprüngliche Schloß-Anlage mit ihren fünf Flügeln und zwei Höfen hätte nämlich niemals genug Raum geboten, um wie vorgesehen die ethnologischen Sammlungen aus Dahlem, die wissenschaftliche Sammlung der Humboldt-Uni und die Stadtbibliothek aufzunehmen. Allein das war immer schon Indiz, dass die Befürworter des Schlosses vor allem an den wiederauferstandenen Kulissen hingen, dass die Nutzungsfrage stets nachgelagert war und höchstens legitimatorische Funktion hatte. Stella hat das Raum-Problem jetzt "gelöst", indem der Eosanderhof einfach zugebaut wird.
Es ist abzusehen, dass der Bau genau das Gegenteil von dem sein wird, was sich seine Befürworter von ihm versprechen: Kein neues geistiges und architektonisches Zentrum und Symbol der Republik, kein Sinnbild nationaler Identität, sondern ein lächerlicher postmoderner Witz, die im Rekurs auf eine ferne vermeintlich heile Vergangenheit umbaute und notdürftig gefüllte Leere.
-martin- >> Diskussion
13.2.08
Brockhaus Goes Online
Soeben entdeckte ich auf www.brockhaus.de folgende Meldung:
Vorankündigung
Kostenloses Onlineportal startet im April
Unter www.brockhaus.de wird zum 15.4.2008 ein umfangreiches kostenloses Lexikonportal online gehen. »Brockhaus online« liefert relevante und geprüfte Informationen aus allen Wissensgebieten und wird auch in der multimedialen Ausstattung neue Maßstäbe setzen. Das einzigartige Wissensangebot versteht sich als Wissensnavigator im Internet. Das Wissensportal bietet neben den erweiterten Inhalten der »Brockhaus Enzyklopädie« auch zahlreiche weitere Lexika und Inhalte des Verlags. Seien Sie gespannt!
Huch, hoffentlich ist es nicht Zeugnis für die letzten Zuckungen eines bedeutenden Projekts, das dem Medienwandel geschuldet ist.
Wenn es hingegen tatsächlich gelingt und sich entwickelt, was da "vorangekündigt" ist, dann wäre es natürlich absolut klasse, denn ich halte neben den Open-Input-Systemen - Bsp. www.Wikipedia.de oder auch so kleine wie www.dialoglexikon.de - in unternehmerischer Verantwortung stehende Lexika für unabdingbar. Als dritten Wissenbaustein hätte ich noch gern, dass die Universitäten mehr Lexika online stellen. Es waren die Unis, die mit den ersten Online-Lexika aufwarteten, dann aber recht weit zurückfielen.
Andererseits wäre es schade, wenn nun keine Enzyklopädie mehr in Buchbänden erschiene, denn zeitgeschichtliche Authentizität ist geschichtswissenschaftlich und politisch kaum unwichtiger als späteres Besserwissen, sollte Teil des Späteren sein.
Die Zeitgeschichte in der Perspektive ihrer Teilnehmer zu kennen, kann beispielsweise hindern helfen, so eben gemeisterte Erkenntnisse anderen arrogant aufzudrücken, die Probleme mit den Erkenntnisgeschwindigkeiten haben.
Der Brockhaus war als Zeitdokument stets sehr relevant. Hoffentlich geht uns das nun nicht im Rausch der Online-Updaterei verloren.
3.8.06
Rechtschreibreform endgültig in Kraft getreten
Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Seit dem 1. August ist eine einheitliche Regelung für die deutsche Rechtschreibung in Kraft getreten. Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar, um einen jahrelangen öffentlichen Streit zu beenden. Sie wurde im März 2006 von den Kultusministern der Bundesländer beschlossen. In der erneuten Änderung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet wurde, werden entgegen der ersten Reform 1996 wieder mehr Worte zusammengeschrieben, feststehende Begriffe wie „Runder Tisch“ oder „Große Koalition“ werden außerdem wieder einheitlich groß geschrieben. Das „Du“ als Anredepronomen in Briefen darf auch wieder groß geschrieben werden.
Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.
Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.
Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.
Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.
Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.
Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.
Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.
Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+
Rechtschreibreform
Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.
Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.
Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.
Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.
Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.
Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.
Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.
Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+
22.7.06
Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden“
Mannheim (Deutschland), 22.07.2006 – Mit der 24. Auflage des „Duden“, die heute erschienen ist, muss sich der Leser nun wohl endgültig daran gewöhnen, im Zweifelsfalle selbst zu entscheiden. Der Zusatz „Maßgebend in allen Zweifelsfällen“ wurde bereits in den Auflagen nach 1991 nicht mehr verwendet. Von den 130.000 Stichwörtern der 1216-seitigen Neuauflage sind bei 3.000 Wörtern mehrere Schreibweisen zulässig. Der „Duden“ gibt in diesen Fällen gelb unterlegte „Empfehlungen“ ab. In roter Farbe sind weiterhin die durch die Rechtschreibreform geregelten Neuschreibungen gekennzeichnet.
Die Neuauflage war notwendig geworden, um die Ergebnisse der Rechtschreibreform in gedruckter Form für Schulen zugänglich zu machen, für die die neuen Rechtschreibregeln und Schreibungen ab 1. August verbindlich sind – für die Schüler an deutschen Schulen gilt aber noch eine einjährige Übergangsfrist.
Im Vergleich zur 23. Auflage wurden 3.000 Wörter neu aufgenommen, darunter „Gammelfleisch“, „Eventgastronomie“, „Publikumsjoker“, „Selbstmordanschlag“, „USB-Stick“ und „Weblog“.
In einer Frage, die die Gemüter beim Streit um die Reform der deutschen Rechtschreibung besonders erregte, ist die Dudenredaktion bei der Arbeit an der neuesten Auflage jedoch hinter den erreichten Diskussionsstand zurück gegangen (oder „zurückgegangen“?): die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben. Während der Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Reform der Reform die differenzierende Zusammen- bzw. Getrenntschreibung von Verben wieder einführte, also zum Beispiel eine Unterscheidung zwischen „sitzenbleiben“ (Wiederholung einer Klasse in der Schule) und „sitzen bleiben“ (auf einem Stuhl) ausdrücklich wieder zulassen wollte, empfiehlt der Duden weiterhin die reformierte Regel: „Die Grundregel, nach der zwei Verben getrennt geschrieben werden, ist so eindeutig und einfach, dass wir ihre Anwendung auch bei übertragenem Gebrauch empfehlen.“ +wikinews+
Rechtschreibreform
Die Neuauflage war notwendig geworden, um die Ergebnisse der Rechtschreibreform in gedruckter Form für Schulen zugänglich zu machen, für die die neuen Rechtschreibregeln und Schreibungen ab 1. August verbindlich sind – für die Schüler an deutschen Schulen gilt aber noch eine einjährige Übergangsfrist.
Im Vergleich zur 23. Auflage wurden 3.000 Wörter neu aufgenommen, darunter „Gammelfleisch“, „Eventgastronomie“, „Publikumsjoker“, „Selbstmordanschlag“, „USB-Stick“ und „Weblog“.
In einer Frage, die die Gemüter beim Streit um die Reform der deutschen Rechtschreibung besonders erregte, ist die Dudenredaktion bei der Arbeit an der neuesten Auflage jedoch hinter den erreichten Diskussionsstand zurück gegangen (oder „zurückgegangen“?): die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben. Während der Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Reform der Reform die differenzierende Zusammen- bzw. Getrenntschreibung von Verben wieder einführte, also zum Beispiel eine Unterscheidung zwischen „sitzenbleiben“ (Wiederholung einer Klasse in der Schule) und „sitzen bleiben“ (auf einem Stuhl) ausdrücklich wieder zulassen wollte, empfiehlt der Duden weiterhin die reformierte Regel: „Die Grundregel, nach der zwei Verben getrennt geschrieben werden, ist so eindeutig und einfach, dass wir ihre Anwendung auch bei übertragenem Gebrauch empfehlen.“ +wikinews+
19.4.06
Ungewisse Zukunft der Buddha-Statuen in Afghanistan
Bamiyan (Afghanistan), 19.04.2006 – Am 21. November 2001 titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): „Große Buddha-Statue in Afghanistan soll wieder aufgebaut werden“. Der Regisseur Bernard Weber und der Direktor des Afghanistan-Museums in Bubendorf bei Zürich, Paul Bucherer-Dietschi, hatten im Jahr 2001 eine diesbezügliche Initiative gestartet, die zum Ziel hatte, mit Hilfe modernster Technik eine von beiden Statuen wieder aufzubauen.
Das Talibanregime hatte die beiden weltberühmten Statuen in Bamiyan aus dem zweiten bis fünften Jahrhundert nach Christus, die mittlerweile zum Weltkulturerbe gehören, im März 2001 zerstören lassen. Grausame Ereignisse haben sich rund um die Sprengung ereignet. So erzählt Syed Mirza Hussain, ein Beteiligter der Sprengung, dass sie seinen Freund ermordet haben, weil dieser sich weigerte, daran mitzuwirken.
Das Weltkulturerbe liegt in der Stadt Bamiyan, ungefähr 230 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Kabul auf 2.500 Meter Höhe. Sie entstanden zwischen dem dritten und dem sechsten Jahrhundert nach Christus. Die große in den Fels gehauene Statue hatte eine Höhe von 58 Metern, die kleine war immerhin noch 38 Meter hoch.
Schon im Mai 2001 wurde auf Bitten der Hazara-Führung – dabei handelt es sich um den dort ansässigen Volksstamm – mit der Bereitstellung von Unterlagen für den Wiederaufbau begonnen. Als dann im Herbst 2001 das Regime gestürzt wurde, gewann das Projekt an Fahrt. Im Dezember 2001 wurden unter Leitung von Paul Bucherer-Dietschi im Auftrag der UNESCO die Trümmer der Statuen fachmännisch eingepackt. Sie sollten so vor der Witterung geschützt werden. Ein virtuelles Modell wurde schließlich im Mai 2002 fertiggestellt. Im Juli 2003 erklärte die UNESCO die Statuen zum Weltkulturerbe und trug sie parallel dazu in die Rote Liste der gefährdeten Stätten ein. Im Dezember 2004 vermeldete die UNESCO, dass die dringendsten Erhaltungsmaßnahmen mittlerweile abgeschlossen seien: Die Nischen der Buddhas, die Überreste der Statuen und wertvolle Fresken seien gesichert.
Wissenschaftler der ETH Zürich haben im Jahr 2003 ein dreidimensionales Computermodell der größten Buddha-Statue erstellt. Professor Armin Grün von der ETH Zürich bezifferte im Jahr 2003 die Kosten für die Rekonstruktion aller Buddha-Statuen auf 40 Millionen Franken (etwa 25,6 Millionen Euro). Der Professor vertrat die Meinung, dass der Wiederaufbau der Statuen aus privaten Mittel finanziert werden solle, weil die staatlichen Hilfen eher in den Ausbau der Infrastruktur Afghanistans fließen sollten. Die Schweiz hatte den Wiederaufbau der Statuen finanziell unterstützt, ebenso wie die japanische Regierung, die 800.000 US-Dollar für das Projekt gespendet hatte.
Wie nun die Zukunft der Statuen aussieht, ist ungewiss. Ob und wann die Statuen rekonstruiert werden, lässt sich aus den Veröffentlichungen im Internet zurzeit nicht entnehmen. Die Rekonstruktion der Statuen verzögert sich auch wegen unterschiedlichen Vorstellungen über den Wiederaufbau. Unesco-Generaldirektor Koichiro Matsuura vertrat im Jahr 2003 die Meinung, man solle die Felswand am Mahnmal unverändert belassen, andere waren der Meinung, nur einer der beiden Buddhas solle wiederhergestellt werden. +wikinews+
Weltkulturerbe
Das Talibanregime hatte die beiden weltberühmten Statuen in Bamiyan aus dem zweiten bis fünften Jahrhundert nach Christus, die mittlerweile zum Weltkulturerbe gehören, im März 2001 zerstören lassen. Grausame Ereignisse haben sich rund um die Sprengung ereignet. So erzählt Syed Mirza Hussain, ein Beteiligter der Sprengung, dass sie seinen Freund ermordet haben, weil dieser sich weigerte, daran mitzuwirken.
Das Weltkulturerbe liegt in der Stadt Bamiyan, ungefähr 230 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Kabul auf 2.500 Meter Höhe. Sie entstanden zwischen dem dritten und dem sechsten Jahrhundert nach Christus. Die große in den Fels gehauene Statue hatte eine Höhe von 58 Metern, die kleine war immerhin noch 38 Meter hoch.
Schon im Mai 2001 wurde auf Bitten der Hazara-Führung – dabei handelt es sich um den dort ansässigen Volksstamm – mit der Bereitstellung von Unterlagen für den Wiederaufbau begonnen. Als dann im Herbst 2001 das Regime gestürzt wurde, gewann das Projekt an Fahrt. Im Dezember 2001 wurden unter Leitung von Paul Bucherer-Dietschi im Auftrag der UNESCO die Trümmer der Statuen fachmännisch eingepackt. Sie sollten so vor der Witterung geschützt werden. Ein virtuelles Modell wurde schließlich im Mai 2002 fertiggestellt. Im Juli 2003 erklärte die UNESCO die Statuen zum Weltkulturerbe und trug sie parallel dazu in die Rote Liste der gefährdeten Stätten ein. Im Dezember 2004 vermeldete die UNESCO, dass die dringendsten Erhaltungsmaßnahmen mittlerweile abgeschlossen seien: Die Nischen der Buddhas, die Überreste der Statuen und wertvolle Fresken seien gesichert.
Wissenschaftler der ETH Zürich haben im Jahr 2003 ein dreidimensionales Computermodell der größten Buddha-Statue erstellt. Professor Armin Grün von der ETH Zürich bezifferte im Jahr 2003 die Kosten für die Rekonstruktion aller Buddha-Statuen auf 40 Millionen Franken (etwa 25,6 Millionen Euro). Der Professor vertrat die Meinung, dass der Wiederaufbau der Statuen aus privaten Mittel finanziert werden solle, weil die staatlichen Hilfen eher in den Ausbau der Infrastruktur Afghanistans fließen sollten. Die Schweiz hatte den Wiederaufbau der Statuen finanziell unterstützt, ebenso wie die japanische Regierung, die 800.000 US-Dollar für das Projekt gespendet hatte.
Wie nun die Zukunft der Statuen aussieht, ist ungewiss. Ob und wann die Statuen rekonstruiert werden, lässt sich aus den Veröffentlichungen im Internet zurzeit nicht entnehmen. Die Rekonstruktion der Statuen verzögert sich auch wegen unterschiedlichen Vorstellungen über den Wiederaufbau. Unesco-Generaldirektor Koichiro Matsuura vertrat im Jahr 2003 die Meinung, man solle die Felswand am Mahnmal unverändert belassen, andere waren der Meinung, nur einer der beiden Buddhas solle wiederhergestellt werden. +wikinews+
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projektbeschreibung
Unsere www.kulturwoche.de ist durch die Arbeit in anderen Bereichen arg zurück, aber würden uns freuen, wenn uns Kulturschaffende hier und dort einfach mal ins Handwerk pfuschen, einfach zwischen unsere streitreichen www.Diskussionen.de auf kulturelle Projekte und Termine aufmerksam machen, also kulturell intervenieren.
Also bitte >> www.Diskussionen.de
Wer wir sind >> www.inidia.de & www.onlinewoche.de
Also bitte >> www.Diskussionen.de
Wer wir sind >> www.inidia.de & www.onlinewoche.de
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