Hinsichtlich der Vererbbarkeit von Urheberrechten mal ein bisschen Erweiterung des Problemhorizontes:
1. Wie sollte die Haftung von Erben beschaffen sein, wenn sich herausstellt, dass Papas Song, Architektur usw. bloß abgekupfert war oder das Foto unerlaubt vom Dach eines fremden Gebäudes schoss, Patente verletzte, ...?
2. Wie sollte eine "Urheberrechts-Erbschaftssteuer" ausgestaltet sein?
Solche Fragen interessieren zwar die Verwertungsgesellschaften nicht, aber wer immerzu krakeelt, das geistige Eigentum stehe dem Eigentum materieller Güter gleich, muss auch solche Erbschaftsfragen beantworten können.
Markus Rabanus >> Diskussion